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Für alle unsere Tanzveranstaltungen im Herimouthsaal gilt:

Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24.00 Uhr verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind !!!

Eine längere Verweildauer ist nur unter der direkten Aufsicht eines der Personenfürsorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) erlaubt!

Das Gesetz gibt den Eltern die Möglichkeit auf jede andere, für diese Aufgabe geeignete und volljährige Person, ihre Personen-Fürsorgepflicht zu übertragen.
(Dies kann ohne weiteres der Freund oder die Geschwister sein, wenn die Eltern diese für fähig halten.)
Eine Übertragung der Personenfürsorgepflicht können wir leider nur schriftlich akzeptieren.

Und so funktioniert es
  1. „Übertragung der Erziehungsberechtigung“ ausfüllen „Dokument kann im Acrobat Reader befüllt werden“
  2. Alle Felder ausfüllen.
  3. Am Veranstaltungstag am Eingang abgeben. Ausweis nicht vergessen !!! (ohne Ausweis kein Zutritt)

Bitte haltet, insbesondere bei jugendlichem Äußerem, Euren Ausweis beim Betreten des Herimouthsaals bereit.
Vom Gesetz sind wir verpflichtet Alterskontrollen durchzuführen.

Unterstützt diese Bemühungen durch die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen und habt Verständnis für entsprechende Kontrollen.

Helft mit, dass gegen Jugendschutzbestimmungen nicht verstoßen wird, wir vor Maßnahmen (Bußgelder, Betriebsschließung) geschützt werden, die uns bei Jugendschutzverstößen treffen.